Neues Gesetz zur Übermittlung von Rechnungsangaben an die Finanzbehörde (E-Rechnung)

16. März 2021 | Lesedauer: 1 Min

Das Finanzministerium der Slowakischen Republik hat das Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf eingeleitet. Ziel des Gesetzgebers besteht darin, alle Unternehmen zur Ausstellung einer E-Rechnung innerhalb der festgesetzten Frist und zur Übermittlung der ausgewählten Rechnungsangaben an die Finanzbehörde noch vor Ausstellung der endgültigen Rechnung, zu verpflichten. Dafür gibt es zwei Methoden: durch die Buchhaltungssoftware des Unternehmers oder kostenlos durch eine staatliche Online-Applikation. Dasselbe sollte auch für Unternehmer in der Rolle des Abnehmers gelten.

Diese Maßnahme soll es der Finanzbehörde ermöglichen, die Informationen in Echtzeit zu gewinnen und dadurch Steuerbetrug und -hinterziehung zu bekämpfen. Der derzeitige Kontrollbericht gilt bereits nicht mehr als hinreichendes Instrument und die Einführung der E-Rechnung könnte zu seiner Aufhebung führen. Das Finanzministerium erwartet von dieser Maßnahme auch eine Vereinfachung beim Ausfüllen von Steuererklärungen. Es ist jedoch fraglich, ob das neue Gesetz den Verwaltungs- und Finanzaufwand der Unternehmer mindert.

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