Änderungen in der Abgabenordnung ab dem 1.1.2022

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In der Gesetzessammlung der Slowakischen Republik wurde eine Novelle zum Gesetz Nr. 563/2009 Slg. über die Steuerverwaltung (Abgabenordnung) veröffentlicht, über die wir in früheren Ausgaben unseres Newsletters ausführlicher berichtet haben.

Nachfolgend eine Kurzübersicht der wichtigsten Änderungen durch die Novelle:

  • Abschaffung der Verpflichtung des Steuerverwalters zur Ausstellung von Registrierungsbescheinigungen.
  • Einführung einer Bewertung von Steuersubjekten, sog. Index der steuerlichen Zuverlässigkeit. Steuervergünstigungen werden Steuersubjekten gewährt, die als besonders zuverlässig eingestuft werden. Die Kriterien für die Bestimmung des Index der steuerlichen Zuverlässigkeit werden auf der Grundlage des Erlasses des Finanzministeriums der Slowakischen Republik festgelegt, der sich noch im Stellungnahmeverfahren befindet. Allerdings sind auch auf der Grundlage des bisher veröffentlichten Erlasses weder die einzelnen Kriterien, anhand derer der Steuerpflichtige für die Zwecke des Index der steuerlichen Zuverlässigkeit eingestuft wird, noch die Gewichtung der einzelnen Kriterien oder die Art und Weise, wie der endgültige Grad der Zuverlässigkeit des Steuerpflichtigen ermittelt wird, klar definiert.
  • Einführung des Instituts des Ausschlusses einer natürlichen Person. Der Steuerverwalter kann beschließen, eine Person auszuschließen, die ihre steuerlichen Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt hat. Aufgrund des Ausschlusses darf eine solche natürliche Person drei Jahre lang nicht das Amt eines satzungsmäßigen Organs, eines Mitglieds eines satzungsmäßigen Organs oder eines Aufsichtsorgans in einer Handelsgesellschaft oder Genossenschaft ausüben.
  • Ermäßigung der Gebühr für verbindliche Stellungnahmen.

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